Auf einen Blick
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Unser Werkstattrat
Unser Werkstattrat ist die gewählte Vertretung der Menschen mit geistigen oder psychischen Behinderungen. Der Werkstattrat vertritt die Interessen der Beschäftigten gegenüber den jeweiligen Betriebsleitungen und der Geschäftsführung.
Der Werkstattrat trifft sich regelmäßig zu Sitzungen und wird von Vertrauenspersonen aus dem Kreis der Fachkräfte begleitet.
Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist die Werkstätten-Mitwirkungsverordnung WMVO, die eine Mitsprache in den Belangen des Werkstattalltages gewährleistet. Alle vier Jahre wählen die Beschäftigten der IWL ihre Interessenvertretung.
Der Gesamtwerkstattrat (GWR) besteht aus gewählten Mitgliedern der betrieblichen Werkstatträte sowie der Frauenbeauftragten für Beschäftigte und ist für überbetrieblichen Belange der Menschen mit Behinderung zuständig.
Der GWR achtet darauf, dass die Werkstattverträge beachtet werden und wirkt darauf hin, dass die Bedingungen für die Beschäftigten in allen unseren Betrieben vergleichbar sind.
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