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Hinweisgeberschutzgesetz

Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)  ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten und ist die deutsche Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, die erstmals europaweit einen standardisierten Schutz für Hinweisgeber festlegen will. Es regelt den Umgang mit Meldungen zu Betrügereien, Korruption und anderen Missständen in Unternehmen. Das Gesetz soll MitarbeiterInnen vor Entlassung, Mobbing, Disziplinarverfahren, Abmahnung oder anderweitiger Benachteiligung schützen, wenn sie Verstöße gegen Compliance bemerken und diese melden.

Seit Juli 2023 haben wir für unsere MitarbeiterInnen eine interne Hinweisgeberstelle eingerichtet.

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