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Gesetzliche Grundlagen

Unsere rechtlichen Rahmenbedingungen

Die IWL ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderungen.

Im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) sind die Aufgaben und die Zugangswege in die WfbM beschrieben.

Im § 56 SGB IX ist dargestellt: „Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX) werden erbracht, um die Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit der behinderten Menschen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen, die Persönlichkeit dieser Menschen weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.“

Im § 57 SGB IX werden die Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich beschrieben.

Das dreimonatige Eingangsverfahren dient zur Feststellung, ob die Werkstatt der geeignete Ort zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Nach positivem Verlauf, bieten wir die berufliche Qualifizierung für zwei Jahre an.

Die Leistungen im Arbeitsbereich unserer WfbM – § 58 SGB IX – erhalten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder in der Lage sind, eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben.

Leistungen zur beruflichen Rehabilitation müssen beantragt werden. Gerne steht Ihnen unser Sozialdienst für weitergehende Informationen und Unterstützung zur Verfügung.

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