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Sicherung der Qualität im Berufsbildungsbereich (AZAV)
Mit der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV, wird die Anerkennung und Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten geregelt.
Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) fordert von allen Trägern, die allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben nach §§ 112 ff. SGB III erbringen, ein System zur Sicherung der Qualität.
Durch unsere Zulassung als Träger weisen wir zielgerichtete und systematische Verfahren und Maßnahmen zur Qualitätssicherung unserer Leistungen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich nach. Auch hier gewährleisten wir kontinuierliche Verbesserung und schaffen Transparenz als Leistungserbringer.
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